Unser Service

Beste Fachkompetenz ist das eine, erstklassiger, umfassender Service das andere, was Sie von der Firma Kribelbauer erwarten dürfen. Unsere Services im Überblick:

Kurze Reparaturzeiten und schnelle Abwicklung

Computergestützte Kalkulation

Umweltschonende Verfahren und Materialen


Hol- und Bringservice

Unser Hol- und Bringservice wird von unseren Kunden sehr geschätzt, denn er erspart viele Unannehmlichkeiten. Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten:

  • Ihr Fahrzeug wird von uns abgeholt und nach Fertigstellung wieder zurückgebracht
  • Sie kommen mit Ihrem Fahrzeug zu uns und wir fahren Sie (im Umkreis von 25 km kostenlos) zur Arbeit oder nach Hause – und holen sie nach Fertigstellung natürlich auch gern wieder ab. Weitere Fahrten übernehmen wir gern auf Anfrage.

Ein Schaden? Wir kümmern uns darum!

Wir sind Vertrauensbetrieb und arbeiten mit sämtlichen Versicherungen zusammen. Das setzt eine professionelle und schnelle Auftrags­abwicklung voraus. Den Schaden an Ihrem Fahrzeug analysieren wir detailliert in unserer Direktannahme. Im Anschluss erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag. Selbstverständlich übernehmen wir auch alle Formalitäten mit Ihrer Versicherung, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Und damit Sie auch während der Reparaturzeit mobil bleiben, stellen wir Ihnen – bei Kasko-Schäden kostenfrei – einen Leihwagen zur Verfügung.

Gute Tipps für den Schadenfall.

  • Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab und helfen Sie möglichen Verletzten
  • Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort
  • Bemühen Sie sich unmittelbar um Unfallzeugen
  • Notieren Sie die wichtigen Fakten vom Unfallgeschehen und machen Sie nach Möglichkeit Fotos
  • Füllen Sie ein Unfallprotokoll – das Sie optimaler Weise im Handschuhfach mitführen – sorgfältig aus; ohne polizeiliche Aufnahme des Unfalls sind diese Notizen Ihre einzigen Unterlagen
  • Lassen Sie Ihre Unfallschilderung von allen Unfallbeteiligten unterschreiben
  • Setzen Sie sich umgehend telefonisch oder schriftlich mit Ihrer eigenen und der Versicherung Ihres Unfallgegners in Verbindung.
  • Über den Zentralruf des VdS-Verbandes erfahren Sie die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners. Tel: 0180 – 25026, 24 Stundenservice
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall eine Abtretungserklärung bei einem Unfallhelfer
  • Sofern notwendig, lassen Sie Ihr Fahrzeug in eine Werkstatt Ihres Vertrauens schleppen.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie weitere Hinweise von Ihrer Versicherungsgesellschaft

Leasingrückläufer – Keine Angst vor bösen Überraschungen!

Bei der Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen werden mögliche Mängel am Fahrzeug genau begutachtet und teilweise beträchtlich in Rechnung gestellt. Da lohnt es sich, kleine Schäden vorab reparieren zu lassen. Dazu bieten wir Geschäfts- und Privatkunden den besonderen Service:

  • Gemeinsame Besichtigung des abzugebenden Fahrzeuges
  • Besprechung verschiedener, kostengünstiger Reparaturmethoden
  • Kalkulation des Schadensumfang

Sparen Sie sich Ärger und Kosten bei der Leasing-Rückgabe und kontaktieren Sie vorher die Spezialisten von Kribelbauer.


Computergestützte Farbtonfindung

Um exakt den richtigen Farbton für Ihr Fahrzeug zu treffen, nutzen wir die Nexa Autocolor Farbtondokumentation.


Unsere Garantiebedingungen

1. Die Firma Kribelbauer garantiert eine fehlerfreie Ausführung der in Auftrag gegebenen und bezahlten Arbeiten. Sie beseitigt etwaige Instandsetzungsfehler auf ihre Kosten in ihrem Betrieb, wenn sie innerhalb von drei Jahren seit Abnahme des reparierten Fahrzeugs gemeldet werden. Ausgenommen sind Mängel und Schäden die auf einem nachträglichen Unfall, auf einer nicht von uns durchgeführten weiteren Reparatur, auf Bedienungsfehlern, auf fehlender Wartung, mangelhafte Pflege oder auf normalem Verschleiß beruhen.

2. Die Firma Kribelbauer übernimmt die Garantie für die geleisteten Karosserie- und Lackierarbeiten. Ausgenommen sind eingebaute Nicht-Karosserieteile. Wir treten ferner für die bearbeiteten Karosserieteile in die Durchrostungsgarantie des Fahrzeugherstellers ein, sofern diese erlöschen sollte. Die Ersatzteilgarantie des Ersatzteilherstellers wird in vollem Umfang weiter gegeben.

3. Ein Garantieanspruch besteht nur, sofern der Kunde seine Ansprüche unverzüglich nach Feststellung des Fehlers bei uns gemeldet hat. Er tritt nicht ein, wenn der Mangel auf Veranlassung des Kunden ohne unsere Zustimmung als garantiepflichtiger Fachbetrieb von einer anderen Werkstatt oder in Eigenregie verändert bzw. instand gesetzt wurde.

4. Der Garantieanspruch ist bei Fahrzeugverkauf auf den neuen Eigentümer übertragbar. Garantieberechtigter ist der jeweilige Fahrzeugeigentümer.

5. Zur Sicherung der Garantieleistungen ist das Fahrzeug während der Garantiezeit zwischen dem 33. und 36. Monat zu einer kostenlosen Durchsicht vorzuführen.